SERVICE
ATELIER
Ständig haben wir eine größere Anzahl Flügel und Klaviere ca. aus der Zeit zwischen 1810-1860 in unserem Atelier zur Auswahl, u.a. aus den Manufakturen Erard, Pleyel, Boisselot, Stein, etc.
Gerne vermitteln wir Ihnen ihr gesuchtes Instrument.
RESTAURATION
Durch intensive und langjährige Zusammenarbeit mit anderen erfahrenen Restauratoren,
kontinuierlicher Forschungsarbeit und dem konsequenten Einsatz originaler Materialien und Handwerkstechniken verfolgen wir einen höchstmöglichen Anspruch an Authentizität. Jedes Instrument führen wir so weit wie möglich in seinen Originalzustand zurück.
KONZERTGESTELLUNG
Suchen Sie ein spezielles Originalklang-Instrument für Ihr Konzert?
Gerne führen wir hierfür die Konzertgestellung durch.
Durch unser umfangreiches Netzwerk haben wir Zugriff auf hochwertige Instrumente
aus nahezu sämtlichen Epochen
der Klaviermusik.
Sprechen Sie uns an!
INSTRUMENTE
Hier finden Sie unseren aktuellen Instrumentenbestand.
Hinweis: Durch Scrollen in der Liste gelangen Sie zu weiteren Instrumenten
Weitere Informationen und Bilder auf Nachfrage
AKTUELLES
In Zusammenarbeit mit zahlreichen Musikern, Institutionen, Sammlern und Museen restaurieren
wir mit viel Liebe, Geduld und fachlicher Kompetenz vor allem romantische Hammerflügel und Klaviere aus der Periode zwischen ca. 1820 und 1860.
Wir freuen uns, aktuell die Carl-Bechstein-Stiftung beim Aufbau der Sammlung sowie der Restaurierung des Bestands unterstützen zu dürfen.
Quelle: carl-bechstein-stiftung.de
AKTUELL: Verschärftes EU-Artenschutzrecht schränkt Elfenbein-Handel ein
Die Europäische Union hat aktuell das Artenschutzrecht verschärft, welches den Handel mit Musikinstrumenten, deren Klaviaturen mit Elfenbein garniert sind, einschränkt.
Generell dürfen nur noch Instrumente gehandelt werden, welche vor 1975 gebaut wurden. Weiterhin dürfen sie nur als Musikinstrument (zweckgemäße Bestimmung) und nicht als vorrangiges Dekorationsobjekt verwendet bzw. gehandelt werden.
Jedoch unterliegen o.g. Tasteninstrumente nun nicht mehr einer generellen Ausnahmegenehmigung, vielmehr muss für jedes Instrument eine solche Genehmigung
(bzw. Befreiung vom Vermarktungsverbot) beim zuständigen Regierungspräsidium
(bzw. Naturschutzbehörde) beantragt und eingeholt werden. Entsprechende Nachweise über Herkunft und Alter (Originalität) des Elfenbeins sind hierfür einzubringen.
In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden liegt für jedes Instrument, welches wir verkaufen, eine solche Bescheinigung vor. Diese wird dem Kunden zum Zeitpunkt der Instrumenten- Übergabe ausgehändigt.
Werkstatt
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Roter Weg 2
79271 St. Peter
Tel.: +49 (0) 160 958 23 861
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung